Rechtsprechung
   KG, 08.12.2003 - 8 U 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17480
KG, 08.12.2003 - 8 U 28/03 (https://dejure.org/2003,17480)
KG, Entscheidung vom 08.12.2003 - 8 U 28/03 (https://dejure.org/2003,17480)
KG, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 8 U 28/03 (https://dejure.org/2003,17480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 § 24; BGB § 535
    Formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung und der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts in einem gewerblichen Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.1988 - VIII ZR 232/87

    Formularmäßige Vereinbarung der Beibringung behördlicher Erlaubnisse durch den

    Auszug aus KG, 08.12.2003 - 8 U 28/03
    Die in § 1 Ziffer 7 Satz 2 des Mietvertrages enthaltene Regelung, wonach die Mieterin gegenüber der Vermieterin keinerlei Rechte herleiten kann, wenn die Konzession für den Geschäftsbetrieb oder für den Betrieb einzelner von der Mieterin vertriebener Artikel nachträglich entzogen wird, dürfte im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH in WuM 1988, 302) unwirksam sein.
  • OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88
    Auszug aus KG, 08.12.2003 - 8 U 28/03
    Eine derartige Einschränkung der Aufrechnung und des Zurückbehaltungsrechtes auf konnexe Gegenforderungen ist mit § 11 Nr. 3 AGBG unvereinbar (OLG Celle in WuM 1990, 103 (111); OLG Hamburg in WuM 1986, 82; Bub/Treier, a.a.O. II, Rdnr.431).
  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 31/88

    Formularmäßige Zulassung der Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen;

    Auszug aus KG, 08.12.2003 - 8 U 28/03
    Die Unwirksamkeit der in § 16 Ziffer 5 Abs. 1 Satz 2 des Mietvertrages enthaltenen Klausel hat hingegen nicht die Unwirksamkeit der in § 16 Ziffer 5 Abs. 2 des Mietvertrages enthaltenen Regelung, gegen deren Wirksamkeit - für sich gesehen - keine Bedenken bestehen, zur Folge, denn die beiden Regelungen haben sowohl sprachlich als auch inhaltlich einen voneinander selbständigen Inhalt (BGH in NJW 1989, 3215).
  • OLG Celle, 23.04.1997 - 2 U 118/96

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe gewerblich genutzter Räume; Vorzeitige

    Auszug aus KG, 08.12.2003 - 8 U 28/03
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass die Zulässigkeit der Aufrechnung oder der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes in allgemeinen Geschäftsbedingungen davon abhängig gemacht werden kann, dass der Mieter die Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes eine angemessene Zeit - z.B. einen Monat - vor der Fälligkeit des Mietzinses schriftlich anzeigt (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, II, Rdnr.429, 433; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr.496; OLG Celle in NJW-RR 1998, 585; OLG Hamburg in NZM 1988, 264; OLG Hamburg in NJW-RR 1998, 586; KG in GE 2001, 1670).
  • OLG Hamburg, 01.10.1997 - 4 U 229/96
    Auszug aus KG, 08.12.2003 - 8 U 28/03
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass die Zulässigkeit der Aufrechnung oder der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes in allgemeinen Geschäftsbedingungen davon abhängig gemacht werden kann, dass der Mieter die Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes eine angemessene Zeit - z.B. einen Monat - vor der Fälligkeit des Mietzinses schriftlich anzeigt (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, II, Rdnr.429, 433; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr.496; OLG Celle in NJW-RR 1998, 585; OLG Hamburg in NZM 1988, 264; OLG Hamburg in NJW-RR 1998, 586; KG in GE 2001, 1670).
  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 7 U 102/93
    Auszug aus KG, 08.12.2003 - 8 U 28/03
    Die Klausel wirkt auch über das Ende des Mietverhältnisses hinaus (OLG Hamm in NJW-RR 1994, 711), zumal die Parteien das Mietverhältnis nicht einvernehmlich beendet haben.
  • KG, 25.07.2011 - 8 U 170/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzung für eine prozessuale Bedeutung der Befangenheit

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Instanzgerichte und auch des Senats, dass eine solche Klausel in Geschäftsraummietverträgen der Inhaltskontrolle des § 307 BGB standhält (vgl. Senatsurteil vom 28.Juli 2008 - 8 U 38/08 - unveröffentlicht; Senatsurteil vom 08. Dezember 2003 - 8 U 28/03 - KG Report 2004, 236; Kammergericht 12. Zivilsenat KG Report 1999, 229 und GE 2001, 1670; OLG Rostock NZM 1999, 1006; OLG Celle NJW-RR 1998, 585; OLG Hamburg GE 1998, 243; OLG Frankfurt NZM 2005, 359; OLG Koblenz Urteil vom 08.12.2005 - 2 U 163/05 - bei JURIS; vgl. Bub/Treier/Kraemer, Handbuch des Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III, Rdnr. 1373; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht - und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdnr. 402).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht